Jugendzentrum Rohracker e.V.
3g Regelung im Jugendzentrum |
|
|
|
Geschrieben von: Florian Kühn
|
Freitag, den 22. Oktober 2021 um 15:26 Uhr |
Gemäß Verkündung des Sozialministerium Baden Württemberg besteht in Einrichtungen der Jugendarbeit die 3 g Regel. Genesen, vollständig gegen Corona geimpft oder gestestet. Tests antigen nicht älter 24 Stunden, PCR Test nicht älter 48 Stunden. Diese Regelung gilt für Personen über 12 Jahren. Schüler können sich aufgrund der regelmäßigen Testung gegen Vorlage des Schülerausweises ohne die 3g Auflagen in Jugendzentrum einfinden.
Diese Regelung gilt bis zum Widerruf.
Wir hoffen auf Euer Verständnis |
|
|
|
|
Seite 4 von 16 |